Bezirksjugendtag (BZJT)
Alle zwei Jahre findet der Bezirksjugendtag als das oberste Organ der DLRG-Jugend Bezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis statt. Am Bezirksjugendtag nehmen die Delegierten (lt. Delegiertenschlüssel nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder in den Ortsgruppen) der Ortsgruppenjugenden und der Bezirksjugendvorstand, sowie aus der Funktion nicht stimm- und wahlberechtigten Kassenprüfern, teil. Zu den Aufgaben des Bezirksjugendtages gehören unter anderem die Entgegennahme diverser Berichte und die Wahlen des Bezirksjugendvorstandes, der Kassenprüfer und der Delegierten für den Landesjugendtag.
Bezirksjugendrat (BZJR)
Zwischen den Bezirksjugendtagen findet der Bezirksjugendrat statt. Beim Bezirksjugendrat nehmen zwei Mitglieder jedes Ortsgruppenjugendvorstandes, der Bezirksjugendvorstand, sowie aus den in dieser Funktion nicht stimm- und wahlberechtigten Kassenprüfern teil. Der Bezirksjugendrat hat die gleichen Aufgaben wie der Bezirksjugendtag, nur dürfen keine Neuwahlen durchgeführt werden. Lediglich Ergänzungswahlen können durchgeführt werden.